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Unschuldsvermutung Schutz Der Buerger Im Deutschen Strafverfahren

Unschuldsvermutung: Schutz der Bürger im deutschen Strafverfahren

Der Grundsatz der Unschuld

Die Unschuldsvermutung ist ein tragender Grundsatz im deutschen Strafprozess. Ausgehend von der Annahme, dass jeder Mensch bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt, schützt er die Bürger vor ungerechtfertigten Anschuldigungen und Eingriffen in ihre Rechte.

Strafverfahren unter dem Schutz der Unschuldsvermutung

Die Unschuldsvermutung zieht sich durch das gesamte Strafverfahren. Vom ersten Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und einem möglichen Urteil muss die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Beweislast liegt dabei immer bei der Anklage. Kann diese nicht eindeutig belegen, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Straftat tatsächlich begangen hat, muss er freigesprochen werden.


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